BAULEITPLANUNG – Studien und Konzepte

Potentialflächenermittlung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Standort

Verbandsgemeinde Eisenberg

Auftraggeber

Verbandsgemeinde Eisenberg

Der Solarenergie wird, als erneuerbare Energiequelle, eine entscheidende Rolle bei der Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft zugesprochen.

Vor diesem Hintergrund besteht ein großen Interesse Freiflächenanlagen-Photovoltaikanlagen zu realisieren.

Hierdurch bedingt sah die Verbandsgemeinde Eisenberg, wie andere Kommunen auch, die Planungsaufgabe die energiepolitischen Ziele dem Schutz vor einer Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Belange sowie dem Schutz vor einer nachteiligen Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes gegenüberzustellen. Zur Umsetzung dieser Planungsaufgabe erfolgte eine Potentialflächenermittlung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ebene der Verbandgemeinde. Hierzu wurde im Rahmen einer Restriktionsanalyse anhand definierter Kriterien eine Flächenkulisse bestimmt, die, unter Berücksichtigung weiterer durch die Verbandsgemeinde bestimmter Planungsabsichten (z.B. Bildung von Flächenclustern mit einer Mindestgröße von 10 ha), einer Eignungsanalyse unterzogen wurden.

Das Ergebnis der Untersuchung dient der Verbandsgemeinde in diesem Zusammenhang auch als Grundlage zur raumverträglichen Steuerung künftiger Ansiedlungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die im Rahmen der Bauleitplanung herangezogen werden kann.

Konzept zur Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen

Standort

Stadt Nastätten

Auftraggeber

Stadt Nastätten

Mit dem Konzept zur Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen und eines Ergänzungsstandortes hat die Stadt Nastätten die zentralen Grundlagen zur planungsrechtlichen Steuerung des Einzelhandels, als Ausgangsbasis für die Sicherung, aber auch Entwicklung des städtischen Einzelhandels und der Stärkung der mittelzentralen Funktion geschaffen.

Durch ergänzenden Ratsbeschluss entstand eine Selbstbindung des Stadtrates und der Verwaltung, sodass die im Konzept getroffenen Darstellungen und Empfehlungen größtmögliche Wirkung für die Rechtssicherheit in der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis entfalten konnten.