INFORMELLE PLANUNG –
Nach der Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts beginnt die praktische Umsetzung einer kommunalen Sanierungsmaßnahme. Zunächst müssen das Fördergebiet formal ausgewiesen, die Sanierungssatzung erlassen und die Modernisierungsrichtline verabschiedet werden. Daraufhin stehen die Kommunen vor der Herausforderung, öffentliche (Bau-)Maßnahmen zu realisieren und private Bauherren bei ihren Modernisierungsvorhaben zu unterstützen.
Hier setzt die Sanierungsplanung und -beratung an, um die öffentliche Hand durch die städtebauliche Beratung bei Projekten und Gestaltungsfragen zu unterstützen. Aufgaben des Projektmanagements werden ebenso wie Anliegen aus dem Bereich der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit übernommen. Die Abstimmung mit dem Fördermittelgeber kann dabei ebenso wie die jährliche Antragstellung übernommen werden. Die öffentliche Hand erfährt hierdurch eine wertvolle Unterstützung, Bürger und Kommune erhalten eine optimale Betreuung während des gesamten Sanierungsverfahrens.
Insbesondere private Bauherrschaften profitieren von der Beratung zu Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an ihren Gebäuden sowie zu den Möglichkeiten der finanziellen Förderung und der steuerlichen Abschreibung im Rahmen der Städtebauförderung. Sie werden bei der Antragstellung unterstützt und haben im Sanierungsberater einen fortwährenden Ansprechpartner, der nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme das Vorhaben prüft und die entsprechenden Auszahlungen und Bescheinigungen veranlasst.
Bodenheim, Ortskernsanierung
Standort
Bodenheim
Auftraggeber
Ortsgemeinde Bodenheim
Fläche
23,4 ha
Zeitraum
seit 2013
In der Ortsgemeinde Bodenheim begann im Jahr 2011 die Gesamtmaßnahme der städtebaulichen Erneuerung im Förderprogramm „Ländliche Zentren“ (Maßnahme: Ortskern). Das Fördergebiet umfasste rund 18,8 Hektar und die Maßnahme läuft im vereinfachten Sanierungsverfahren ab. Im März 2012 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt. Ein Jahr später, im März 2013, wurden dann die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB sowie der städtebauliche Rahmenplan bzw. das Sanierungskonzept verabschiedet.
Die Begleitung der Gemeinde bei der Umsetzung dieser Gesamtmaßnahme erfolgt seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit dem Büro MAP Consult GmbH, Worms, welches die Fördermittelbewirtschaftung übernimmt.
Die Sanierungsplanung und -beratung greift immer wieder zurück auf die Erkenntnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen sowie die Handlungsfelder, Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem ISEK. Zur Erreichung der Sanierungsziele wurden weitere, vertiefende Untersuchungen ausgearbeitet und flankierende Maßnahmen städtebaulich begleitet.
So wurden beispielsweise im Kontext des Sanierungsziels „Parken und Verkehr“ eine Alternativen-Untersuchung für potentielle neue Quartiersparkplätze, ein Gestaltungskonzept für die Gemeindestraßen sowie von einem Verkehrsplanungsbüro eine Verkehrsuntersuchung mit Stellplatzanalyse erarbeitet. Letztendlich wurde 2018 ein Praxistest zu einer neuen Verkehrsführung im Ortskern durchgeführt. Inzwischen wurden die Gemeindestraßen im Sanierungsgebiet ausgebaut. Die Verkehrsbelastung konnte reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden.
Daneben wurden zahlreiche weitere Maßnahmen zur Ortskernsanierung ergriffen: Nach einer Gestaltungsfibel wurde eine Gestaltungssatzung erlassen. Um auf die veränderten Anforderungen aus dem Klimaschutz zu reagieren, wurde diese nach einigen Jahren neugefasst. Ebenso wurden zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt: Der Kirchenplatz St. Alban sowie der Rathausplatz und der Parkplatz am Reichsritterstift wurden ausgebaut. Das gemeindeeigene Gebäude „Haus Friesenecker“ wurde saniert und zahlreiche private Modernisierungsvorhaben wurden städtebaulich begleitet und über die Städtebauförderung finanziell unterstützt.
Durch die Zwischenevaluierung im Jahr 2021 erfolgte schließlich eine Erweiterung des Sanierungsgebiets um 4,6 ha auf insgesamt 23,4 ha, da sich weitere Bedarfe und Maßnahmen im Bereich des nördlichen Ortskerns abzeichneten.
Traben-Trarbach, Innenstadtsanierung
Standort
Traben-Trarbach
Auftraggeber
Stadt Traben-Trarbach
Fläche
10,4 ha
Zeitraum
1988 – 2019
Weilerbach
Standort
Weilerbach
Auftraggeber
Ortsgemeinde Weilerbach
Fläche
15,9 ha
Zeitraum
seit 2016
Nachdem die Gemeinde Weilerbach im Jahr 2016 eine positive Rückmeldung zum gestellten Antrag auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung erhielt, wurden 2016/17 die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt. 2017 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau“ verabschiedet.
Seither betreuen wir die Gemeinde im Rahmen der Sanierungsplanung bei der Umsetzung ihrer Gesamtmaßnahmen. Neben der Initialisierung und Moderation einer Lenkungsgruppe zur zielgerichteten Beratung und Lösung komplexer städtebaulicher Problemlagen wurden städtebauliche Konzepte vertieft und Konzeptvergabeverfahren vorbereitet und begleitet. Insbesondere zur Entwicklung der sogenannten „Neuen Ortsmitte“ fanden intensive Abstimmungsprozesse statt, da sich im Bereich des ehemaligen Spar-Marktes zahlreiche weitere Problemlagen, Möglichkeiten und Akteure konzentrieren.
Darüber hinaus wurden eine Gestaltungssatzung, Machbarkeitsuntersuchungen, z.B. zur Freilegung des Weilerbaches in der Ortsmitte, Bebauungspläne, z.B. zur Neuordnung und Nachverdichtung in der Ortsmitte, sowie Freiflächenplanungen, z.B. Quartiersparkplatz und Bürgergarten, erarbeitet.
Im Rahmen monatlicher Sanierungssprechtage werden interessierte Bürger*innen zu ihren privaten Modernisierungsvorhaben beraten und unter anderem mit Gestaltungsvorschlägen bei der Planung ihrer Sanierung unterstützt. Insbesondere die Anwesen entlang der Hauptstraße weisen bzw. wiesen einen deutlichen Sanierungsstau auf. Die Verkehrsbelastung minderte ihre Attraktivität und stellt die Eigentümer*innen vor besondere Herausforderungen. Zum Beispiel sind Fassadenfarben zu wählen, die den örtlichen Baumaterialien Genüge tun und zugleich keine übermäßige Empfindlichkeit gegenüber dem verkehrsbedingt hohen Verschmutzungsgrad aufweisen.
Katzenelnbogen
Standort
Katzenelnbogen
Auftraggeber
Stadt Katzenelnbogen
Fläche
14,9 ha
Zeitraum
seit 2019
Der Stadt Katzenelnbogen ist es in den vergangenen Jahrzehnten gelungen, ihre Innenstadt an vielen Stellen attraktiv zu gestalten und funktional zu verbessern. Die Städtebauförderung des Landes Rheinland-Pfalz trug maßgeblich zu diesem Erfolg bei. Trotz dieser Bemühungen und Erfolge bestehen im zentralen Stadtkern weiterhin sichtbare städtebauliche Missstände, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Es liegt im öffentlichen Interesse, diese Missstände zügig zu beheben, um den für die ganze Stadt bedeutsamen Ortskern funktional zu stabilisieren und seine städtebauliche Gestalt aufzuwerten.
Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind demnach die Sicherung und der Ausbau der grundzentralen Funktionen des Stadtkerns, die Sicherung seiner historischen städtebaulichen Struktur und Bausubstanz, die Unterstützung privater Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die Erlebbarmachung des Markenzeichens „Schloss Katzenelnbogen“, die Neuordnung von verdichteten Flächen sowie die Entwicklung von Innenpotentialen, die Schaffung von Wohnraum für junge Familien, die Verbesserung der klimatischen Situation, die Reduzierung der innerörtlichen Verkehrsbelastung, die Verbesserung und Aufwertung des innerörtlichen Fußwegenetzes und der barrierefreie Ausbau und die Attraktivierung öffentlicher Plätze und Grünflächen.
Um die städtebauliche Sanierung und Entwicklung weiter positiv voranzutreiben und negativen Entwicklungen aktiv entgegenzuwirken, stellte die Stadt Katzenelnbogen einen Antrag zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung, um im Rahmen klarer Entwicklungsziele öffentliche städtebauliche Maßnahmen umzusetzen und private Maßnahmen anzustoßen. Auf Grundlage des eingereichten Programmantrages wurde Katzenelnbogen im 14. Juli 2021 durch das MdI RLP in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Aktive Stadt“ aufgenommen. Daraufhin wurden die Vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch durchgeführt, das ISEK erstellt und ein Sanierungsgebiet im Jahre 2023 abgegrenzt.
Das zentrale Entwicklungsziel für den historischen Stadtkern Katzenelnbogen ist es demnach, seine funktionale und historische Bedeutung als Identifikationspunkt, Versorgungs-, Arbeits- und Wohnstandort sowie als Aufenthalts- und Kommunikationsraum für die heutige und für nachkommende Generationen zu sichern, zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten und an die Anforderungen des Klimaschutzes anzupassen. Darüber hinaus gilt es das historische baukulturelle Erbe, mit seinen prägenden städtebaulichen Strukturen, der historische Bausubstanz und dem historischen Ortsbild, zu sichern, zu pflegen und aufzuwerten.
Hierzu ergeben entsprechende Handlungsfelder und Maßnahmenschwerpunkte, welche sich über das Gebiet verteilen. Diesen sind einzelne öffentliche Maßnahmen wie z.B. die Neugestaltung des Stadtplatzes an der Untertalstraße, die Ertüchtigung der Fußwegeverbindung Einrichstraße – Weiherwiese und die Verbesserung des Zugangs zum Kriegerdenkmal zuzuordnen. Parallel zu den öffentlichen Maßnahmen werden private Modernisierungsvorhaben im Rahmen der Sanierungsberatung begleitet und finanziell gefördert.