UMWELTPLANUNG – Arten- und Biotopschutz

Der Arten- und Biotopschutz ist bei Planungsvorhaben zwingend zu berücksichtigen. Im ersten Schritt erfolgt hierbei eine arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Fachinformationen an. Aus dem mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmenden Ergebnis der Voreinschätzung ergibt sich, ob vertiefende floristische und faunistische Untersuchungen erforderlich werden. Hierbei sind zur Ermittlung potentieller Konflikte vertiefende Untersuchungen / Kartierungen durchzuführen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmenkonzepte zu erarbeiten.

Artenschutzrechtliche Begleitung bei der Umnutzung eines ehemaligen Gewerbestandortes

Standort

Landau in der Pfalz

Auftraggeber

Hornbach Stiftung Immobilien GmbH / Annweiler

Fläche

ca. 2 ha

Anlass / Ziel

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von ca. 50 Wohnungen sowie eines Lebensmittelmarktes

Artenschutzrechtliche Begleitung bei der Umnutzung eines ehemaligen Gewerbestandortes

  • Artenschutzrechtliche Voreinschätzung
    Aufgrund der Biotopstrukturen im Plangebiet sowie der Nachweise planungsrelevanter Arten (Vögel, Eidechsen) speziell in den Eingriffsbereichen wurden vertiefende Untersuchungen erforderlich
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
    Kartierung im Aktivitätszeitraum der Arten, Bewertung der Kartierergebnisse sowie erste Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich (u.a. CEF-Maßnahmen)
  • Ausarbeitung eines Maßnahmenkonzepts
    – Umsiedlung der Mauereidechsen innerhalb des Plangebiets / Aufwertung des Ersatzhabitats durch Schaffung von Habitatstrukturen (Totholz- / Steinhaufen)
    – Ausbringung von Nistkästen für Höhlen- und Nischenbrüter
  • Umsiedlung der Mauereidechsen
    Fang mittels Schlinge und Umsiedlung innerhalb des Plangebiets

Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Pappelallee 

Standort

Wörth am Rhein
Ortsteil Schaidt

Auftraggeber

GVG Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft
der Stadt Wörth am Rhein

Fläche

14 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines Gewerbegebiets

  • Natura2000-Vorprüfung aufgrund der Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ (FFH-6914-301) sowie zum Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (VSG-6914-401)
  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten
  • Vertiefende Untersuchungen der Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter sowie Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus) durch verschiedene Fachbüros
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Ökologische Baubegleitung – Begleitung der Baumaßnahmen zur Einhaltung der Auflagen aus dem Bebauungsplan, hierzu zählen u.a. die Begleitung erforderlicher Rodungsmaßnahmen, die Prüfung der umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sowie die Umsiedlung von Eidechsen in die hierzu angelegten Ersatzhabitat

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt. 

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Lauersdell 

Standort

Waldmohr

Auftraggeber

Stadt Waldmohr

Fläche

ca. 9,8 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets

  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten 
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Eintragung der Kompensationsmaßnahmen ins KSP 

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.