UMWELTPLANUNG – Kompensation

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind in erster Linie zu vermeiden und zu mindern; ist dies nicht möglich, sind die Beeinträchtigungen durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Hierzu ist die Erstellung eines Ausgleichskonzepts erforderlich.
Alternativ kann auch auf Ökokontoflächen der Gemeinde / Stadt zurückgegriffen werden. Es handelt sich hierbei um eine Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen für zukünftige Bauvorhaben.
Wir unterstützen Sie gerne bei Aufstellung und Fortführung eines Ökokontos, der Erstellung eines Ausgleichskonzepts sowie auch bei der in Rheinland-Pfalz erforderlichen Eintragung von Kompensationsmaßnahmen in das KSP (KomOn Service Portal) als webbasierte Fachanwendung zur Führung des Kompensationsverzeichnisses in Rheinland-Pfalz.

Waldböckelheim, Ökokonto

Standort

Stadt Waldböckelheim

Auftraggeber

Stadt Waldböckelheim

Anlass / Ziel

Aufbau eines kommunalen Ökokontos

  • Flächenprüfung
    Erste Flächenprüfung auf Grundlage einer Abfrage der Fachinformationssysteme sowie der übergeordneten Planungen (u.a. Landschaftsplan
  • Flächenbewertung
    Bewertung der Flächen u.a. auf Grundlage einer Überprüfung des Bestands im Rahmen einer Begehung mit Abstimmung der Bewertungsergebnisse mit der zuständigen Naturschutzbehörde
  • Maßnahmenkonzepte
    Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten inklusive der Berechnung des Kompensationswertes auf Grundlage des Praxisleitfadens zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Lauersdell 

Standort

Waldmohr

Auftraggeber

Stadt Waldmohr

Fläche

ca. 9,8 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets

  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten 
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Eintragung der Kompensationsmaßnahmen ins KSP 

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.