UMWELTPLANUNG – Umweltberichte

Für Bebauungsplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen, in dem die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist ein gesonderter, selbstständiger Teil der Begründung zum Bebauungsplan.
Die Erarbeitung des Umweltberichts hat den gesetzlichen Anforderungen der Anlage 1 BauGB zu entsprechen, die sich an den Grundelementen des planerischen Vorgehens orientiert.

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Lauersdell 

Standort

Waldmohr

Auftraggeber

Stadt Waldmohr

Fläche

ca. 9,8 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets

  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten 
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Eintragung der Kompensationsmaßnahmen ins KSP 

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt. 

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Pappelallee 

Standort

Wörth am Rhein
Ortsteil Schaidt

Auftraggeber

GVG Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft
der Stadt Wörth am Rhein

Fläche

14 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines Gewerbegebiets

  • Natura2000-Vorprüfung aufgrund der Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ (FFH-6914-301) sowie zum Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (VSG-6914-401)
  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten
  • Vertiefende Untersuchungen der Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter sowie Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus) durch verschiedene Fachbüros
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Ökologische Baubegleitung – Begleitung der Baumaßnahmen zur Einhaltung der Auflagen aus dem Bebauungsplan, hierzu zählen u.a. die Begleitung erforderlicher Rodungsmaßnahmen, die Prüfung der umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sowie die Umsiedlung von Eidechsen in die hierzu angelegten Ersatzhabitat

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.