Der Landschaftsplan -als Fachgutachten auf Ebene der Flächennutzungsplanung- dient der Darstellung der Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Gesamtgebiet einer Gemeinde.
Die dargelegten Ziele sind in der Abwägung nach BauGB zu berücksichtigen und können als Darstellungen oder Festsetzungen nach § 5 des Baugesetzbuches in den Flächennutzungsplan integriert werden.
Pfaffenhofen, Landschaftsplan
Standort
Pfaffenhofen an der Ilm
Auftraggeber
Stadt Pfaffenhofen
Fläche
ca. 9.200 ha
- Leistungsphasen nach § 23 HOAI 1
Durchführung sämtlicher Leistungsphasen zum Landschaftsplan:
– Klärung der Aufgabenstellung
– Zusammenstellung der Plangrundlagen
– Erstellung der vorläufigen Planfassung
– Erstellung der abgestimmten Planfassung - Sonderleistung Biotoptypenkartierung
Flächendeckende Aktualisierung des Bestandsplanes, Biotoptypenkartierung - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Präsentationen im Stadtrat, der Lenkungsgruppe Landschaft sowie Einbindung der Öffentlichkeit, Beteiligung und Abstimmung mit den Fachbehörden - Integration in den Flächennutzungsplan
Die wesentlichen Ergebnisse des Fachgutachtens werden als Darstellungen oder Festsetzungen nach § 5 des Baugesetzbuches in den Flächennutzungsplan integriert
Weilerbach, Landschaftsplan
Standort
Verbandsgemeinde Weilerbach
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Weilerbach
Fläche
ca. 7.200 ha
- Leistungsphasen nach § 23 HOAI 1
Durchführung sämtlicher Leistungsphasen zum Landschaftsplan:
– Klärung der Aufgabenstellung
– Zusammenstellung der Plangrundlagen
– Erstellung der vorläufigen Planfassung
– Erstellung der abgestimmten Planfassung - Sonderleistung Biotoptypenkartierung
Flächendeckende Aktualisierung / Anpassung des Bestandsplanes aus dem Jahr 2004 an den aktuellen Biotopschlüssel, Biotoptypenkartierung - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Moderation und Begleitung des Verfahrens, Präsentationen in den kommunalen Gremien sowie Einbindung der Öffentlichkeit, Beteiligung und Abstimmungen mit den Fachbehörden und Naturschutzverbänden - Integration in den Flächennutzungsplan
Die wesentlichen Ergebnisse des Fachgutachtens werden als Darstellungen oder Festsetzungen nach § 5 des Baugesetzbuches in den Flächennutzungsplan integriert
Rüdesheim, Landschaftsplan
Standort
Verbandsgemeinde Rüdesheim
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Rüdesheim
Fläche
ca. 19.700 ha
- Leistungsphasen nach § 23 HOAI 1
Durchführung sämtlicher Leistungsphasen zum Landschaftsplan:
– Klärung der Aufgabenstellung
– Zusammenstellung der Plangrundlagen
– Erstellung der vorläufigen Planfassung
– Erstellung der abgestimmten Planfassung - Sonderleistung Biotoptypenkartierung
Flächendeckende Erfassung nach aktuellem Biotopschlüssel des Landes Rheinland-Pfalz über Auswertung von Luftbildern und Ortsbegehungen und Darstellung der Biotoptypen / Nutzungskartierung in GIS - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Moderation und Begleitung des Verfahrens, Präsentationen in den kommunalen Gremien sowie Einbindung der Öffentlichkeit, Beteiligung und Abstimmungen mit den Fachbehörden und Naturschutzverbänden - Integration in den Flächennutzungsplan
Die wesentlichen Ergebnisse des Fachgutachtens werden als Darstellungen oder Festsetzungen nach § 5 des Baugesetzbuches in den Flächennutzungsplan integriert