UMWELTPLANUNG – Grünordnungspläne

Gemäß den gesetzlichen Anforderungen ist zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Umwelt ein Grünordnungsplan (Fachbeitrag Naturschutz,  landespflegerischer Begleitplan) zu erstellen. Dieser beinhaltet u.a. die Bestandserhebung und -bewertung, die Eingriffsermittlung mit Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie die Erarbeitung landespflegerischer Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen. In Rheinland-Pfalz wird zur Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung vorwiegend auf den Praxisleitfaden zur Ermittlung des  Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz zurückgegriffen. Durch unsere Tätigkeit u.a. in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern ist unser Büro aber auch mit anderen Bilanzierungsverfahren vertraut.

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Lauersdell 

Standort

Waldmohr

Auftraggeber

Stadt Waldmohr

Fläche

ca. 9,8 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets

  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten 
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Eintragung der Kompensationsmaßnahmen ins KSP 

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt. 

Umweltplanung zum Bebauungsplan „Pappelallee 

Standort

Wörth am Rhein
Ortsteil Schaidt

Auftraggeber

GVG Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft
der Stadt Wörth am Rhein

Fläche

14 ha

Anlass / Ziel

Entwicklung eines Gewerbegebiets

  • Natura2000-Vorprüfung aufgrund der Nähe zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ (FFH-6914-301) sowie zum Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (VSG-6914-401)
  • Arten- und biotopschutzrechtliche Voreinschätzung auf der Grundlage einer Erfassung der Biotopstrukturen sowie Auswertung frei zugänglicher Artdaten
  • Vertiefende Untersuchungen der Artengruppen Vögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter sowie Säugetiere (Fledermäuse, Haselmaus) durch verschiedene Fachbüros
  • Erstellung des Fachbeitrags Naturschutz mit Bestandserhebung und -bewertung, mit Eingriffsermittlung und Darstellung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt sowie mit  
  • Ausarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Auswirkungen 
  • Erstellung des Umweltberichts – abgeleitet aus den wesentlichen Ergebnissen des Fachbeitrages Naturschutz und den sonstigen Merkmalen der Planung 
  • Ökologische Baubegleitung – Begleitung der Baumaßnahmen zur Einhaltung der Auflagen aus dem Bebauungsplan, hierzu zählen u.a. die Begleitung erforderlicher Rodungsmaßnahmen, die Prüfung der umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sowie die Umsiedlung von Eidechsen in die hierzu angelegten Ersatzhabitat

 Die genannten Planungsleistungen wurden stets in enger Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.