BAULEITPLANUNG – Bebauungspläne

Bebauungsplan Lauersdell, 
Entwicklung eines Nachhaltigen Neubaugebiets

Standort

Waldmohr

Auftraggeber

Stadt Waldmohr

Größe

9,8 ha

Zeitraum

2018 – 2023

Ziel des Projekts „Lauersdell“ in der Stadt Waldmohr war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Quartiers mit ca. 100 Wohngebäuden mit ergänzenden Nutzungen. Zu diesem Zweck wurde ein Wettbewerb „Nachhaltiges Wohnen im Einklang mit Natur und Umwelt“ ausgelobt, den das Büro BBP gewinnen konnte.

Auf Grundlage dieses Entwurfs erfolgte eine Konkretisierung durch einen städtebaulichen Entwurf, der in die Erstellung des Bebauungsplans mündete. BBP hat hier sämtliche Leistungsphasen des Bebauungsplans erbracht, einschließlich ergänzender Umweltleistungen (Artenschutz, Fachbeitrag Naturschutz und Umweltbericht).

Um das Thema Nachhaltigkeit mit Leben zu füllen, wurden (teilweise mit Unterstützung des Büros Peschla+Rochmes, Kaiserslautern) verschiedene Workshops mit Betrachtung verschiedener Aspekte der Nachhaltigkeit von uns durchgeführt und moderiert.

Integration der Belange einer nachhaltigen Niederschlagswasserbewirtschaftung sowie der Energieversorgung in Form eines Kalten Nahwärmenetzes erfolgte mit Begleitung externer Akteure in den Bebauungsplan.

Nach Abschluss der Bauleitplanung wurde BBP weiterhin mit der Ausarbeitung der Freianlagenplanung beauftragt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 139,
1. Änderung „Liebenauer Feld“

Standort

Worms

Auftraggeber

Liebenauer Feld GmbH

Größe

1,57 ha

Das als „Liebenauer Feld“ bezeichnete Wohngebiet im Zentrum von Worms hat sich aus einer US-amerikanischen Wohnsiedlung zu einem attraktiven zivilen Wohngebiet entwickelt. Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans wurde ein wichtiger Beitrag zur weiteren Attraktivierung des Wohngebiets sowie zur Stärkung der wohnortnahen (medizinischen) Versorgung der Bevölkerung beigetragen. Durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans konnten individuelle Regelungen zur Realisierung des geplanten Vorhabens getroffen werden.

Bebauungsplan „Am Sponheimer Weg“

Standort

Waldböckelheim

Auftraggeber

Ortsgemeinde Waldböckelheim

Größe

3,7 ha

Der Bebauungsplan „Am Sponheimer Weg“ hat am nördlichen Ortsrand der Ortsgemeinde die Realisierung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsrelevanter Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe“ planungsrechtlich vorbereitet. Durch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters sowie eines großflächigen Lebensmitteldiscounters und der Entwicklung ergänzender gastronomischer Einrichtungen und publikumsorientierter Dienstleistungsbetriebe sowie eines Gewerbeparks konnte die Versorgungsfunktion des Grundzentrums Waldböckelheim gestärkt werden.

Bebauungsplan „In der Langgewanne, Im Beilchen 10. Änderung“

Standort

Bad Sobernheim

Auftraggeber

Stadt Bad Sobernheim

Größe

2,8 ha

Durch die Planung konnte die Nachnutzung eines brachgefallenen Einzelhandelsstandortes ermöglicht werden. Durch eine städtebauliche Standortsteuerung sowie einer Neubebauung wurde die Realisierung von drei Fachgeschäften ermöglicht, sodass die Erhaltung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrums West“ sichergestellt werden konnte.

Bebauungsplan Pappelallee,
Entwicklung eines Gewerbegebiets

Standort

Wörth am Rhein, Ortsteil Schaidt

Auftraggeber

GVG Grundstücks-
verwaltungsgesellschaft
der Stadt Wörth am Rhein

Größe

14 ha

Zeitraum

2020 – 2023

Der Bebauungsplan „Pappelallee“ stammt aus dem Jahr 1994. Die Planung wurde jedoch nur in geringem Umfang umgesetzt. Aufgrund der mittlerweile sehr hohen Bedeutung der zentralen Flächen für den Artenschutz sowie aufgrund der abgelaufenen wasserrechtlichen Genehmigung zum Bebauungsplan konnte dieser aktuell nicht mehr umgesetzt werden.

Die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Wörth GmbH ist Eigentümerin eines Großteils der Flächen und beabsichtigt, die Flächen der vorgesehenen Nutzung zuzuführen. Hierfür war die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans erforderlich, insbesondere um den aktuellen naturschutz- und artenschutzfachlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Weiterhin sind im Plangebiet zahlreiche weitere Restriktionen wie wasserrechtliche Einschränkungen, Belange der archäologischen Denkmalpflege oder schalltechnische Belange zu finden.

All dies führte zu einer Festsetzung des gesamten zentralen Plangebietsbereich als nicht überbaubare Fläche, so dass ein großer Teil der ursprünglichen Fläche einer Bebauung nicht mehr zur Verfügung steht. Durch die getroffenen Festsetzungen konnte jedoch für die verbliebenen Teilflächen in Absprache mit den Fachbehörden erreicht werden, dass das Baurecht hier erhalten werden konnte. Zentraler Baustein waren hier die Festsetzungen zur Grundstücksausnutzung im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz des Schutzgutes Wasser, die basierend auf der Wasserhaushaltsbilanz und Niederschlagswasserkonzeption (fmz-ingenieure, Karlsruhe) getroffen wurden.